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18.03.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG

Amtsblatt vom 18.03.2022 Nr. 12 Ziff. 56

Name des Zahlungspflichtigen: Heinz Appel
letzte bekannte Anschrift: 56579 Hardert, Brunnenstraße 3
Kassenzeichen: 100164.200.2

Der Magistrat der Stadt Büdingen, Amt für Steuern und Finanzen, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen stellt mit dieser Bekanntmachung der Schriftstücke vom 13.01.2022 an Herrn Heinz Appel, letzte bekannte, gemeldete Anschrift in Deutschland: Brunnenstraße 3, 56579 Hadert, öffentlich zu.

Das Schriftstück kann von dem Zahlungspflichtigen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der o. a. Behörde, Zimmer 108 während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 eingesehen werden.

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des o. a. Zahlungspflichtigen ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post sowie Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind erfolglos verlaufen. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Das vorgezeichnete Schriftstück wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Benjamin Harris
Bürgermeister

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