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18.03.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Wolf

Amtsblatt vom 18.03.2022 Nr. 12 Ziff. 55

Bebauungsplan Nr. 10 „Löschzug Nord 2“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 26.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Löschzug Nord 2“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Das kleinflächige Plangebiet liegt im südlichen Anschluss an die Ortslage des Stadtteiles Wolf unmittelbar an der Aulendiebacher Straße.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtfläche von 0,57 ha die Flurstücke 6/1, 7/1, 8/1 und 9/2 in der Flur 3 der Gemarkung Wolf.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP umfasst denselben Bereich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden für die notwendige Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses als Stützpunkt für die Stadtteilwehren Dudenrod und Wolf („Löschzug Nord 2“).

Die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Nach § 2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, im Rahmen derer die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Bebauungsplanänderung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen eigenständigen Bestandteil der Begründung

Auf der Grundlage des Vorentwurfes der beiden Bauleitpläne erfolgt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.

Dazu liegen der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung (12/2021) mit Begründung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes (12/2021) mit der Begründung sowie der Umweltbericht (mit Bestandskarte) in der Zeit vom

vom 21.03. bis zum 22.04.2022 (einschl.)

in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden (Mo., Di., Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Do. 8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00) sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Auf mögliche Einschränkungen der Einsichtnahmemöglichkeiten aufgrund von Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der sog. „Corona-Pandemie“ wird allgemein hingewiesen. Ggf. ist die Einsichtnahme nur nach telefonischer Rücksprache unter den Telefonnummern 06042/884-1409 und -1401 möglich.

Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:

Die Planunterlagen können entsprechend § 4a (4) BauGB über das Bauleitplanungsportal Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan), der Homepage der Stadt Büdingen (www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen) und unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 (2) Satz 2 i.V.m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Büdingen, 18.03.2022

Benjamin Harris
Bürgermeister

Übersicht:

Lage und Abgrenzung des Plangebietes
(ohne Maßstab)

Übersichtskarte Löschzug Nord 2
Übersichtskarte Löschzug Nord 2
Geltungsbereich Löschzug Nord 2
Geltungsbereich Löschzug Nord 2

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