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11.03.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 11.03.2022 Nr. 11 Ziff. 43

Herr Benjamin Harris, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 6. März 2022 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU rückt Herr Klaus Merz, Wilhelm-Leuschner-Straße 8, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

Büdingen, 08.03.2022

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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