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25.02.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Gewässerbegehung 2022 an Gewässern III. Ordnung im Wetteraukreis
hier: Wolfsbach am 23.03.2022

Amtsblatt vom 25.02.2022 Nr. 08 Ziff. 36

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Regelungen des § 63 Hess. Wassergesetz (HWG) sind die Oberflächengewässer im Rahmen der Wasseraufsicht durch die untere Wasserbehörde zu überwachen.
Hierzu ist gemäß § 69 HWG eine Schaukommission zu bilden. Diese unterstützt die zuständige Wasserbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.

Im Vollzug dieses Gesetzesauftrages wird hiermit die zur Überprüfung des o. a. Gewässers einzusetzende Kommission, bestehend aus je einem Vertreter der unteren Wasserbehörde, Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft, der unteren Naturschutzbehörde, des örtlich zuständigen Gemeindevorstandes und des Verbandsvorstandes, soweit die Unterhaltung einem Verband obliegt, gebildet.

Einem gemeinsamen Vertreter der nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306), anerkannten Vereinigungen, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Hessischen Bauernverbands ist die Teilnahme an den Gewässerschauen zu ermöglichen.

Gemäß § 71 HWG sind vor dem Betreten bebauter Grundstücke oder baulicher Anlagen die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die nutzungsberechtigten Personen zu benachrichtigen.
Daher bitten wir die Vertreter der Gemeinden- bzw. Stadtverwaltungen diese Gewässerbegehung ortsüblich bekannt zu geben.

Mit der Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Hessen wurde ein wichtiges Handwerkszeug zur Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschaffen. Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan sind für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich.

Um sich einen Überblick über die an den einzelnen Gewässerstrecken vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen schaffen zu können, wurde im Internet eine Viewer-Anwendung zur Verfügung gestellt. Über diesen „WRRL-Viewer“ sind unter https://wrrl.hessen.de sämtliche Informationen aus Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan abrufbar.

Ziel dieser Gewässerschau ist es, neben der klassischen Gewässeraufsicht durch Vor-Ort-Abstimmung mit den Teilnehmern der Gewässerschau möglichst eine gemeinsame Festlegung der Maßnahmen zu erreichen und ggf. bereits eine Entscheidung über zulassungsfreie und genehmigungspflichtige Maßnahmen zu treffen. Ziel soll aber auch sein, eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Entwicklungsmaßnahmen mittelfristig denkbar sind und potenzielle Trägerschaften zu eruieren.

Die namentliche Zusammensetzung der Schaukommission wird bei deren Zusammentritt festgestellt.

Die Gewässerbegehung findet nach dem in der Anlage beigefügten Schauplan statt.

Zu dem vorgenannten Termin bitten wir Sie, einen Vertreter Ihrer Belange abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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