Sprungziele
Inhalt
04.02.2022

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Rinderbügen
Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB "Leisenwälder Straße"

Amtsblatt vom 04.02.2022 Nr. 05 Ziff. 17

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

und der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 13 (2) 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 17.09.2021 die Einbeziehung des östlichen Teiles des Flsts. 164/1 im Stadtteil Rinderbügen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mittels einer Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB).

Die Beschlussfassung zur Aufstellung der o.g. Ergänzungssatzung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst am Ostrand von Rinderbügen mit einer Fläche von ca. 470 m2 einen östlichen Teil des Flurstückes 164/1 in der Flur 1 der Gemarkung Rinderbügen.

Mit der Einbeziehung der vorgenannten Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mittels der Ergänzungssatzung wird die planungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienhauses geschaffen.

Das Grundstück (Flurstück 164/1) ist verkehrlich sowie infrastrukturell (Ver- und Entsorgung) erschlossen

Bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB sind die Bestimmungen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Nr. 2 und 3 BauGB entsprechend anzuwenden („vereinfachtes Verfahren“).

Demgemäß liegen Entwurf der Ergänzungssatzung (12/2021) mit Begründung und Umweltfachbeitrag in der Zeit vom

14.02.2022 bis zum 18.03.2022 (einschl.)

in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden (Mo., Di., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 16.00 -18.00) sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Satzung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Auf mögliche Einschränkungen der Einsichtnahmemöglichkeiten aufgrund von Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der sog. „Corona-Pandemie“ wird allgemein hingewiesen. Ggf. ist die Einsichtnahme nur nach telefonischer Rücksprache unter den Telefonnummern 06042/884-1409 und -1401 möglich.

Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:

Die Planunterlagen können entsprechend § 4a (4) BauGB über das Bauleitplanungsportal Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan), der Homepage der Stadt Büdingen (www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen) und unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 (2) Satz 2 i.V.m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)

Büdingen, 28.01.2022

Erich Spamer
Bürgermeister



Randspalte