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17.12.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 17.12.2021 Nr. 59 Ziff. 270

Art. I

Folgende Vorschriften werden wie folgt neu gefasst:

§ 26 Abs. 1 + 2
Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasserbeseitigung

  1. Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

    Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,65 €.

  2. Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben - bei vorhandenen Teilströmen in diesen - ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.

    Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,65 € bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB wird die Gebühr vervielfacht mit dem Ergebnis der Formel

    0,5 x festgestellter CSB + 0,5
    600

    Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wir eine erhöhte Gebühr nur für die in diesem Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrades vor, kann die Stadt der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Art. II

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.

Art. III

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Büdingen, 17.12.2021

Erich
Spamer Bürgermeister

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