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05.06.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 09.06.2023 Nr. 29 Ziff. 100

Verfahrens-Nr. VF 2557
Gz.: 22.1-BD-05-25-57-01-B-0006#006

Öffentliche Bekanntmachung

Ausführungsanordnung
Im Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach, Main-Kinzig-Kreis, wird nach § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.

Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am
11. Juli 2023
an die Stelle des bisherigen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt rechtlich Eigentümerinnen und Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden. Der Inhalt des Grundbuches wird unrichtig und bedarf der Berichtigung. Nach § 81 Abs. 1 FlurbG dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Flurbereinigungsplan als amtliches Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung.
Die rechtliche Wirkung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 16. September 2021 endet zum oben genannten Zeitpunkt. Die Überleitungsbestimmungen der vorläufigen Besitzeinweisung finden nun Anwendung auf diese Ausführungsanordnung.

Begründung
Der Flurbereinigungsplan von Ronneburg-Fallbach ist den Beteiligten am 17. Mai 2023 in dem Anhörungstermin nach § 59 FlurbG bekannt gegeben worden. Der Flurbereinigungsplan wurde am 01.Juni 2023 unanfechtbar.

Die Voraussetzungen zum Erlass der Ausführungsanordnung liegen somit vor.

Bekanntmachung
Die Ausführungsanordnung wird in der Gemeinde Ronneburg und in den angrenzenden Städten Büdingen und Langenselbold und den Gemeinden Hammersbach, Gründau und Neuberg öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ausführungsanordnung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2557 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen oder bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben werden.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Büdingen, den 02.06.2023

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –

gez. Dr. Schweitzer, Amtsleiter

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