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28.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 28.04.2023 Nr. 21 Ziff. 71

Gz.: 22.1-BD-05-25-57-01-B-0006#003

Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach

Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan

  1. Anhörungstermin
    Im Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach, Main-Kinzig-Kreis, VNr.: VF 2557, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung und § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum FlurbG (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426), in der derzeit geltenden Fassung, der Termin (Anhörungstermin) anberaumt auf:

    Mittwoch, den 17.05.2023 um 14:00 Uhr, im Amt für Bodenmanagement Büdingen, 1.OG Raum „Main“ Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen

    Zu diesem Termin werden geladen:
    - alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren,
    - alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere:
    - die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken.
    - Die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.

    Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.

    Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Betreuer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Der Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.
    Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
    Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
    Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt sich nicht innerhalb der Widerspruchsfrist über den Verhandlungsgegenstand, so wird davon ausgegangen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist.

    Hinweis:
    Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Ronneburg-Fallbach steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Der Widerspruch ist entweder im Anhörungstermin am 17.05.2023 oder innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33 in 63654 Büdingen zu erheben.

    Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden erhoben wird.

  2. Ankunftstermin
    Der Flurbereinigungsplan von Ronneburg-Fallbach liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten wie folgt aus:
    Montag, den 15.05.2023 von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag, den 16.05.2023 von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr im Amt für Bodenmanagement Büdingen, 1.OG Raum „Kinzig“, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen sowie nach persönlicher Terminvereinbarung unter Tel. 0611-535-7309 oder E-Mail winfried.wolf@hvbg.hessen.de.
    Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde während den vorgenannten Zeiten anwesend.

Im Auftrag

gez. Kaiser

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