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08.04.2022

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 08.04.2022 Nr. 15 Ziff. 69

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kefenrod - Seemenbach
Verfahrensnummer: VF 2626
Gz.: 23.1-BD-05-26-26-01-B-0002#001

Ladung

Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Kefenrod - Seemenbach findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:

Mittwoch, den 11.05.2022 um 19:00 Uhr im Bürgerzentrum „Holzwich“, Frankfurter Straße 13 in 63699 Kefenrod - Hitzkirchen/ Helfersdorf

Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Kefenrod - Seemenbach oder deren Bevollmächtigte eingeladen.

Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:

  • Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als ein/e Teilnehmer/in. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
  • Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
  • Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.

Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren StellvertreterInnen müssen nicht TeilnehmerInnen am Flurbereinigungsverfahren sein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis).

Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2626 abrufbar.

Hinweis

Die Veranstaltung wird hinsichtlich der Covid-19-Pandemie unter Maßgabe der aktuellen Regelungen durchgeführt. Die örtlichen Hygieneregeln der Gemeinde Kefenrod sind hierzu zu beachten. Im Innenbereich ist außerhalb des Sitzplatzes eine OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske zu tragen. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu weiteren Personen ist zu achten. Kurzfristige, hiervon abweichende coronabedingte Änderungen werden im Bedarfsfall auf der Homepage der Gemeinde Kefenrod bekanntgegeben.

In Anbetracht der aktuellen Ansteckungsraten wird, zur Abstimmung der Räumlichkeiten auf den Teilnehmerkreis, um Anmeldung zur Teilnahme gebeten. Hierzu melden Sie sich bitte bei Frau Engel telefonisch unter (06042) 9612-7208, oder per E-Mail unter der Adresse anja.engel@hvbg.hessen.de an.

Im Auftrag


gez. Höhn

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