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28.01.2022

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 28.01.2022 Nr. 04 Ziff. 11

Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Wippenbach
Gz.: 23.1 – BD-05-09-44-01-B-0004#007
Verfahrensnummer: F 944

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Hiermit werden gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke, die dem Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Wippenbach unterliegen, festgestellt.

Begründung

Die Wertermittlung ist nach der Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG erfolgt. Die Nachweisungen über die Wertermittlungsergebnisse haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 21. bis 23. Juli 2021 im Alten Rathaus der Stadt Ortenberg, Steingasse 1, 63683 Ortenberg, ausgelegen. Der Anhörungstermin nach § 32 FlurbG wurde aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F944 (gemäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in der jeweils geltenden Fassung). Zusätzlich wurde jedem Teilnehmer der Nachweis des Alten Bestandes per Post zugesandt. Es wurde Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse vorzubringen. Über vorgebrachte Einwendungen wurde entschieden. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb einer Frist eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen erhoben werden.

Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden gewahrt.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Ortenberg und in den angrenzenden Städten Nidda, Gedern und Büdingen sowie den Gemeinden Hirzenhain, Kefenrod, Glauburg und Ranstadt öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/F944 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der folgenden Internetadresse eingesehen werden: https://hvbg.hessen.de/datenschutzhinweis_flurbereinigungsverfahren-afb-buedingen.

Dr. Schweitzer
Amtsleiter

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