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Sporthallen

Die vier Sporthallen des Wetteraukreises in Büdingen werden vom Amt für Jugend, Kultur & Soziales für sportliche Zwecke im Rahmen des Vereinssports vergeben. Grundlage der Hallenvergabe bildet die „Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises". Eine Nutzung nach eigenem Ermessen erfolgt unter Einhaltung der aktuell geltenden Landesvorgaben.

Hallenbelegung an Werktagen

Hallenbelegung an Wochenenden

Wochenendbelegung bis zu den Sommerferien 2023



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