Sprungziele
Inhalt

Aufgaben und Ziele

Was macht die/der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung?

Die/Der Beauftragte ist Ihre Ansprechperson, wenn es um die Belange von Menschen mit Behinderung in Büdingen geht. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt und ist unabhängig – die/der Beauftragte ist nicht an Weisungen gebunden und kann frei handeln.


Zu den Aufgaben gehören:

• Beratung und Unterstützung: Hilfe bei persönlichen Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit Behinderung
• Barrierefreiheit: Einsatz für behindertengerechtes Bauen, Wohnen und Verkehr in der Stadt
• Inklusion fördern: Verbesserung der Teilhabe in Kindergärten, Schulen, Sport, Kultur und Freizeit
• Interessenvertretung: Einbringung der Belange von Menschen mit Behinderung in politische Entscheidungen
• Vernetzung: Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen
• Information: Vermittlung von Ansprechpartnern und Beratungsstellen

Wann können Sie sich an die/den Beauftragte/n wenden?

Die/Der Beauftragte ist für Sie da, wenn Sie:
• selbst von Behinderung betroffen sind
• Angehörige oder Freunde von Menschen mit Behinderung sind
• Fragen zur Barrierefreiheit haben
• Probleme oder Anregungen haben, die Menschen mit Behinderung betreffen
• sich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten

Alle Gespräche und Beratungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die/Der Beauftragte unterliegt der Schweigepflicht und hält alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

Politische Teilhabe

Die/Der Beauftragte hat das Recht, in den Sitzungen der Stadtverordnetenver-sammlung und der Ausschüsse zu sprechen, wenn Themen behandelt werden, die Menschen mit Behinderung betreffen. So wird sichergestellt, dass deren Interessen bei wichtigen Entscheidungen der Stadt berücksichtigt werden.

Randspalte