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Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 26.03.2020

Marienborner Straße 5, 63654 Büdingen (Eckartshausen)

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Kanalarbeiten ist die Zufahrt zum Grundstück derzeit nicht möglich. Ich habe Verständnis, das solche Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Allerdings sollten doch in der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustelle als Auflage einfliessen, das die Zufahrten zu den privaten und gewerblichen Grundstücken freizuhalten sind. Es sei denn, der Erlaubnisnehmer hat anderweitige Vereinbarungen mit den betroffenen Anwohner/Innen / Gewerbebetrieben getroffen. Die betroffenen Anwohner/Innen dieses Straßenabschnitts sind durch den Erlaubnisnehmer über die bevorstehende Maßnahme und die damit erforderlichen verkehrsrechtlichen Beschränkungen rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten in Kenntnis zu setzen. Eine Hauswurfsendung hätte hierbei gereicht. Leider ist dies nicht erfolgt. Auch wenn es in dieser Zeit die Order ist zu Hause zu bleiben, müssen Personen in systemrelevanten Berufen schnell agieren können. Ich bitte um mehr Transparenz wähend der Baumaßnahme gegenüber den Anlieger/Innen. Mit der Bitte um Bestätigung und Weiterleitung an die zuständige Stelle verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Kategorie: Ideen & Beschwerden zur Verwaltung