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Thiergartenstraße 64, 63654 Büdingen
Die Betriebszeiten und Lautstärken von Laubbläsern sind in Deutschland gesetzlich geregelt nur scheint dies vom Hausmeisterteam der oben angegebenen Schule keinen zu interessieren. An Werktagen Montag bis Samstag von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € - je nach Art des Vergehens belegt werden. Die an der Schule verwendeten Benzinlaubbläser liegen weit über dem erlaubten Grenzwert von 65 Dezibel sicherlich bei 80 - 115 Dezibel. Bitte den Betrieb dieser Geräte seitens der Ordnungsbehörde untersagen !!!
Kategorie: Lärm