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Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 08.12.2025

Obergasse 2, 63654 Büdingen

Von der Obergasse mit Auto kommend, ist geradeaus in Richtung Neustadt/Jerusalemer Tor eine Einbahnstraße und daher das Geradeausfahren nicht gestattet. Ortsfremde Fahrer biegen von der Obergasse kommend nicht immer nach links Richtung Marktplatz ab, sondern fahren geradeaus Richtung Fürstenhof/Jerusalemer Tor, gefährden den Einbahnstraßenverkehr und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Um beides zu vermeiden, ist das Aufstellen einer Beschilderung an der rechten Straßenseite, die auf das Einfahrverbot hinweist, erforderlich.

Kategorie: Straßenverkehr