Wetteraukreis: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ab sofort verboten
Anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen machen die Maßnahme notwendig / Anordnung gilt bis einschließlich 31. Oktober
Wetteraukreis (pdw) Seit geraumer Zeit hat es im Wetteraukreis nicht genügend geregnet. Besonders die Monate März und April 2026 waren nach Angaben des Hessischen Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) deutlich zu trocken. Auch für die kommenden Wochen sind keine länger anhaltenden Niederschläge zu erwarten, die den Wasserhaushalt ausgleichen könnten. Der Wetteraukreis untersagt daher ab dem 25. Juni 2026 die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen. Die Anordnung bleibt bis einschließlich 31. Oktober 2026 in Kraft. Sollte sich abzeichnen, dass sich die Pegelstände bereits vor Ablauf der Verfügung erholt haben, kann diese auch früher widerrufen werden.
Die derzeitige Hitzewelle und die damit verbundene Trockenheit sollen nach Prognosen auch in den nächsten Wochen weiter anhalten.Der Wasserstand in den Flüssen und Bächen des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft, größere führen Niedrigwasser. Teilweise trocknen Gewässer bereits vollständig aus.
Erste Kreisbeigeordnete und Umweltdezernentin Birgit Weckler erklärt: „Jede zusätzliche Wasserentnahme kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tiere und Pflanzen in den Gewässern führt und das Ökosystem stark belasten. Wir haben uns daher entschieden, die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ab sofort bis in den Herbst hinein zu untersagen.“ Weckler appelliert gleichzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.
Pumpen verboten, Gießkanne erlaubt
Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Vorhandene Wasserentnahmevorrichtungen wie Schläuche und elektrische oder benzinbetriebene Pumpen müssen daher aus den Gewässern entfernt werden. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen geringfügiger Mengen mit Handgefäßen wie Gießkannen. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz des Wetteraukreises kontrolliert die Einhaltung der ab sofort geltenden Regelung, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch sensiblen Abschnitten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht.
Pegelstände im Internet abrufbar
Die aktuellen Pegelstände an den verschiedenen Messtellen im Wetteraukreis können im Internet unter www.hlnug.de eingesehen oder mit der App „Meine Pegel“ abgerufen werden.