Amtliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement
Amtsblatt vom 07.11.2025 Nr. 50 Ziff. 193
Flurbereinigungsverfahren Büdingen-Büches B 457
Verfahrensnummer: UF 2323
Gz: 2-BD-05-23-23-01-B-0002#005
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Aufklärung zum 2. Änderungsbeschluss und zur Vorstandswahl im Flurbereinigungsverfahren Büdingen-Büches B 457
Am Donnerstag, den 27.11.2025 um 19:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Büches, Bergstraße 8 in 63654 Büdingen,
findet eine Aufklärungsversammlung und im direkten Anschluss die Neuwahl des Vorstandes für das Flurbereinigungsverfahren Büdingen-Büches B 457 statt.
1. Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 21.12.2015 erfolgte die Einleitung der Unternehmensflurbereinigung Büdingen-Büches B 457 (Verfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) durch das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation. Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Flächen, die für den Neubau der Umgehungsstraße B 457 benötigt werden, bereitzustellen sowie den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümerinnen und Eigentümern zu verteilen. Weiterhin sollen Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Durchschneidung der Feldgemarkung (Wege- und Gewässernetz, landschaftspflegerische Anlagen und Bewirtschaftungsgrundstücke) entstehen, vermieden werden. Auch besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung.
Mit dem 2. Änderungsbeschluss soll der Verfahrenszweck nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert werden. Damit sollen über die Unternehmensziele hinaus Maßnahmen der Landentwicklung durchgeführt werden.
Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes bleibt unverändert.
Gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 FlurbG sind von der beabsichtigten Verfahrenszweckerweiterung die beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in geeigneter Weise über die Ziele, den voraussichtlichen zeitli-chen und verfahrensmäßigen Ablauf sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
2. Durch die Einführung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Büdingen-Büches B 457 notwendig geworden. Die Wahlperiode des neuen Vorstands beginnt am 01.01.2026, die Wahl erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen zum o.g. Termin statt.
Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das sind die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die diesen gleichstehenden Erbbauberechtigten des Flurbereinigungsverfahrens Büdingen-Büches B 457 oder deren Bevollmächtigte, eingeladen.
Die Neuwahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder jede(r) Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen/ Eigentümer gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
- Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
- Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.
Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen nicht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 28.10.2025
Amt für Bodenmanagement Büdingen
– Flurbereinigungsbehörde –
Im Auftrag
gez. Kaiser
(Verfahrensleiterin)