Sprungziele
Inhalt
12.06.2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Orleshausen
Bebauungsplan Nr. 5 „Bücheser Straße“
Parallele Flächennutzungsplanänderungen für einen Teilbereich des Bebauungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.04.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplans Nr. 5 „Bücheser Straße“ in Orleshausen aufzustellen. Da sich die Planung nur im südlichen Teilbereich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt, wird für den nördlichen Teilbereich eine Änderung des Flächennutzungsplans in Bezug auf die weiterhin vorgesehene Nutzung als Stellplatzfläche erforderlich.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der Bestandsbebauung sowie von Entwicklungsmöglichkeiten, die auch bisher unbebaute Flächen betreffen. Das läuft auf ein Nutzungsgemisch von betriebsbezogenem Wohnen und Gewerbe hinaus. Eine planungsrechtliche Veränderung in Bezug auf die Bestandssituation ist damit nicht vorgesehen. Veränderungen in dem bisher für Stellplätze genutzten nördlichen Gebietsteil sind ebenfalls nicht vorgesehen. Diese Nutzung soll planungsrechtlich gesichert werden.

Das Plangebiet betrifft das Betriebsgelände der Firma Auto-Röder in Büdingen-Orleshausen und hat eine Fläche von ca. 6.100 qm.

Für die Planänderung ist aufgrund der Planungsziele, den Darstellungen des Flächennutzungsplans und der Lage im Überschwemmungsgebiet ein reguläres 2-stufiges Bebauungsplanverfahren erforderlich.

Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203, eingesehen werden.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (Teil der Begründung) mit Bestandsanalyse, schutzgutbezogener Betrachtung und Bilanzierung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen eingegangen, die ebenfalls einsehbar sind. Dies betrifft die Stellungnahmen:

  • der Verbände zu Beleuchtung
  • des Regierungspräsidiums Darmstadt zu Wasser- und Bodenschutz, Naturschutz /UNB
  • des Wetteraukreises zu Beleuchtung, Randeingrünung

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) und direkt auf der Homepage der Stadt Büdingen (www.stadt-buedingen.de/Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Die im Internet einzusehenden Unterlagen können nach Aufforderung in Papierform zugesandt werden.

Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt, per Briefpost oder E-Mail (stadtbauamt@stadt-buedingen.de) abgegeben werden.

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Büdingen, den 03.06.2026

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Geltungsbereich des BPlans Nr. 5  Bücheser Straße
Geltungsbereich des BPlans Nr. 5 "Bücheser Straße"

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Bücheser Straße“, genordet, ohne Maßstab

Randspalte