Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Wolferborn
Bebauungsplan Nr. 2 „Unter dem Lauterstein“ 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 27.02.2026 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Unter dem Lauterstein“ in Wolferborn gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Änderung eines kleinen Teilbereichs im Süden des Bebauungsplans „Unter dem Lauterstein“. Hier wird in Verlängerung der bereits mit der 1. Änderung vorgesehenen Stellplätze eine weitere Fläche für Stellplätze benötigt. Dafür muss die bisher planungsrechtlich gesicherte Grünlandfläche in Anspruch genommen werden. Der Änderungsbereich liegt am Südwestende des Bebauungsplans und ist ca. 2.200 qm groß.
Für die Planänderung wird das vereinfachte Verfahren angewandt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet wird.
Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit der Begründung im Internet veröffentlicht und es wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203, eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) und direkt auf der Homepage der Stadt Büdingen (www.stadt-buedingen.de/Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Die im Internet einzusehenden Unterlagen können nach Aufforderung in Papierform zugesandt werden.
Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt, per Briefpost oder E-Mail (stadtbauamt@stadt-buedingen.de) abgegeben werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Büdingen, den 28.05.2026
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Unter dem Lauterstein“,
2. Änderung
genordet, ohne Maßstab