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19.05.2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in die am 15. März 2026 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 19.05.2026 Nr. 28 Ziff. 340

Frau Beatrix Michel, Alternative für Deutschland (AfD), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 24. April 2026 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der AfD, Herr Burkhard Pracht, hat mit Erklärung vom 24. April 2026 auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der AfD rückt Frau Edda Hortian, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

63654 Büdingen, 18.05.2026

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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