Sprungziele
Inhalt
29.04.2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in den am 15. März 2026 gewählten Ortsbeirat Büdingen der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 29.04.2026 Nr. 23 Ziff. 326

Herr Erich Spamer, Freie Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 28.04.2026 auf sein Mandat im Ortsbeirat verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen) rückt Herr Ulrich Majunke, 63654 Büdingen, in den Ortsbeirat Büdingen der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 65 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

63654 Büdingen, 28.04.2026

gez.
Christian Lohrey
Stellv. Gemeindewahlleiter

Randspalte