Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nachrücken von Bewerbern in den am 15. März 2026 gewählten Ortsbeirat Vonhausen der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 29.04.2026 Nr. 23 Ziff. 320
Herr Tim Strehm, Bürgerliste Vonhausen (BLV), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 24.04.2026 auf sein Mandat im Ortsbeirat verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Vonhausen (BLV) würde Herr Sascha Ruth, 63654 Büdingen, in den Ortsbeirat Vonhausen der Stadt Büdingen nachrücken. Dieser hat jedoch mit Wirkung zum 28.04.2026 ebenfalls auf sein Mandat im Ortsbeirat verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Vonhausen (BLV) rückt Herr Michael Günther, 63654 Büdingen, in den Ortsbeirat Vonhausen der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 8 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.
63654 Büdingen, 28.04.2026
gez.
Christian Lohrey
Stellv. Gemeindewahlleiter