Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 27.04.2026 Nr. 22 Ziff. 316
Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 1. April 2005 GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen in ihrer Sitzung vom 24.04.2026 folgende 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Art. I
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister sowie 11 Stadträten.
Art. II
Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.
Art. III
Die Änderung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Büdingen, den 27.04.2026
Der Magistrat der Stadt Büdingen
gez.
(Benjamin Harris)
Bürgermeister
Die Hauptsatzung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie unter Ortsrecht und Satzungen / Familienstadt Büdingen