Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nachrücken von Bewerbern in die am 15. März 2026 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 22.04.2026 Nr. 20 Ziff. 307
Herr Erich Spamer, Freie Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen), hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 14. April 2026 auf die Annahme seines Mandates in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG rückt Herr Henning Nitzsche, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.
63654 Büdingen, 20.04.2026
Andreas Bechtold
Stellv. Gemeindewahlleiter