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23.01.2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Büdingen
Bebauungsplan Nr. 7 „Eichelberg“ 6. Änderung

Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

In ihrer Sitzung am 21.11.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eichelberg“ als Satzung beschlossen.

Gem. § 10 Abs. 3 BauGB wird der Satzungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Mit Vollendung der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und können bei der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen während der Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Ebenfalls zur Einsicht bereitgehalten werden die in der Satzung eingeführten Regelwerke, Verordnungen und DIN-Vorschriften, sowie die erstellten Gutachten.

Mit dieser Bekanntmachung wird insbesondere auf die § 44 und 215 BauGB aufmerksam gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 44 Abs. 3 BauGB ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Der Geltungsbereich der Satzung ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Büdingen, den 21.01.2026

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Geltungsbereich BPlan Nr. 7  Eichelberg , 6. Änd.
Geltungsbereich BPlan Nr. 7 "Eichelberg", 6. Änd.

Abb.: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 7 "Eichelberg", 6. Änderung
genordet, ohne Maßstab

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