Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Wolferborn
Bebauungsplan Nr. 3 „Am Pflaster“ 3. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 02.06.2023 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Pflaster“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist eine Reaktion auf betriebliche Entwicklungen und Erfordernisse der Röder GmbH im Rahmen der Grenzen des Geltungsbereichs. Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit, auch im derzeitigen offenen Lagerbereich Gebäude zu errichten. Die Planung mit einer Fläche von ca. 5,37 ha umfasst fast den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans und ersetzt alle Vorläuferversionen.
Die Bebauungsplanänderung kann gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung im Internet veröffentlicht und es wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden, nach vorheriger Terminvereinbarung, bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203, eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) und direkt auf der Homepage der Stadt Büdingen eingesehen und heruntergeladen werden. Die im Internet einzusehenden Unterlagen können nach Aufforderung in Papierform zugesandt werden.
Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt, per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Büdingen, den 02.12.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Pflaster“, 3. Änderung
genordet, ohne Maßstab