Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stadtteile Büdingen und Lorbach
Trennung der Bebauungsplanverfahren Nr. 52 „Am Lipperts“ 4. Änderung und Nr. 5 „Bauhof“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.09.2025 beschlossen, die Bebauungsplanverfahren Nr. 52 „Am Lipperts“ 4. Änderung – Kindergarten in der Kaserne an der Orleshäuser Straße und Nr.5 „Bauhof“ im Lorbacher Grund verfahrentlich zu trennen.
Aufgrund der räumlichen Nähe war ursprünglich vorgesehen, die Bebauungspläne für beide Bereiche in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen. Im weiteren Verlauf hat sich jedoch gezeigt, dass sich die Verfahren aufgrund unterschiedlicher inhaltlicher Anforderungen und anzuwendenden Verfahren wesentlich unterscheiden. Daher sollen beide Verfahren getrennt durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2021 für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Bauhof“ wird vollzogen, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Büdingen, 06.11.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Hier: Übersichtskarte mit räumlichem Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab
Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 52 "Am Lipperts" 4. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 „Am Lipperts“ 4. Änderung mit Vollanschluss an die Orleshäuser Straße neu gefasst.
Allgemeines Planziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zufahrt zum Kindergarten durch den verkehrsgerechten Ausbau der bisherigen Behelfszufahrt, die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets und die Ausweisung eines Mischgebiets. Der räumliche Geltungsbereich der nachfolgend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen, er ist durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung. Die umweltrelevanten Belange werden in einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zusammengestellt.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird in der Zeit von
Montag, dem 17.11.2025 bis einschl. Freitag, dem 19.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Büdingen unter https://www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ und dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Landschaftspflegerischem Fachbeitrag wird während der Veröffentlichungsfrist zudem in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan können während der Veröffentlichungsfrist/Auslegungsfrist per Email an stadtbauamt@stadt-buedingen.de, schriftlich oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Büdingen, 06.11.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Hier: Übersichtskarte mit räumlichem Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab