Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Verpachtung von Pachtflächen / Kleingartennutzung
Die Stadt Büdingen vertreten durch den Magistrat der Stadt Büdingen verpachtet zum nächstmöglichsten Zeitpunkt nachstehende Pachtflächen/Kleingartennutzung:
Gemarkung Büdingen
Flur 6 Flurstück 451, „In den mittelsten Rodgärten“, Nutzgarten:
Los 1, ca. 240 m2
Los 2, ca. 310 m2
Los 9, ca. 320 m2
Los 10, ca. 320 m2
Los 11, ca. 320 m2
Der Pachtzins beträgt 0,20 € pro Quadratmeter.
Die zulässige Kleingartennutzung beinhaltet:
a.) Errichten von Gerätehütten bis 15 cbm umbauten Raum;
b.) Aufstellen von Kleingewächshäusern, Komposthaufen und Regentonnen/Wasserfässern;
c.) Haltung von Hühnern und Bienen mit Aufstellen der dafür erforderlichen Kleintierställen/Volieren/Beuten, anfallenden Mist ist zu kompostieren und im Garten zu verwerten oder ordnungsgemäß zu entsorgen;
d.) Errichtung von offenen Einfriedungen um das gesamte Grundstück und zwischen den einzelnen Parzellen bis 1,6 m Höhe, es ist eine Durchlässigkeit für Kleintiere bis Igelgröße durch entsprechende Bodenfreiheit oder regelmäßige Durchschlüpfe zu gewährleisten;
e.) Einsatz von Mährobotern ist nicht gestattet.
Sofern über die unter Nr. 2 genannten baulichen Anlagen weitere bauliche Anlagen errichtet werden sollen, bedarf dies der Zustimmung des Stadtbauamtes der Stadt Büdingen, Frau Bieling-Schramm, E-Mail: kathrin.bieling-schramm@stadt-buedingen.de und Frau Carolin Schäfer, E-Mail: carolin.schaefer@stadt-buedingen.de.
Pachtinteressenten bekunden ihr Interesse bitte schriftlich bis zum 30.11.2025, (Eingang bei der Stadt Büdingen) an die Stadtverwaltung Büdingen, Stadtbauamt, Frau Marion Türck, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, E-Mail: marion.tuerck@stadt-buedingen.de, Tel.: 06042/884-1405.
Büdingen, den 15.10.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Katja Euler
Erste Stadträtin