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13.08.2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat am 05. Dezember 2025

Amtsblatt vom 15.08.2025 Nr. 36 Ziff. 140

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 05. Dezember 2025 stattfindende Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat auf.

Seniorenbeirat:
Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Büdingen, die am Stichtag der Aufstellung des Wählerverzeichnisses (04.09.2025) seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Büdingen und am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl des Seniorenbeirates findet ausschließlich durch Briefwahl statt.
Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 4 Jahre.

Kinder- und Jugendbeirat:
Wählbar sind alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Büdingen, die am Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses (04.09.2025) seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Büdingen haben und am Wahltag zwischen 12 und 22 Jahre alt sind. Gewählte Mitglieder und Nachrücker verlieren ihr passives Wahlrecht (Mandat) innerhalb der Wahlzeit nicht durch das Erreichen der Altersgrenze. Die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates findet ausschließlich online statt.
Die Amtszeit des Kinder- und Jugendbeirates beträgt 2 Jahre.

Für die Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat (Beiräte) gilt gleichermaßen:
Bei den Wahlen zu den Beiräten sind jeweils sieben Personen zu wählen. Die Beiräte werden in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahl findet als Mehrheitswahl statt, die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand ausgelost.

Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Bei minderjährigen ist zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Rufnamen, den Zusatz "Frau" oder "Herr", Beruf, Tag der Geburt und Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung, in den Fällen des § 15 KWG die Erreichbarkeitsanschrift) enthalten.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sind unzulässig. Die Beiräte sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 06. Oktober 2025 bis 15:30 Uhr schriftlich bei dem unterzeichneten

Wahlleiter der Stadt Büdingen,
Eberhard-Bauner-Allee 16,
63654 Büdingen, Raum 227

einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

  • Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind,
  • eine Bescheinigung des Magistrats, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit zu der Wahl erfüllen

Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Formblätter werden vom Gemeindewahleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 06. Oktober 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Werden für die Wahl des jeweiligen Beirates keine oder weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl des jeweiligen Beirates nicht statt. Die Einrichtung des jeweiligen Beirates entfällt dann für die Dauer der folgenden Wahlzeit.

Büdingen, den 07.08.2025

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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