Sprungziele
Inhalt
12.09.2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Orleshausen
Bebauungsplan Nr. 4 „Am Herrenhöfchen“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
hier
: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Veröffentlichung und Entwurfsoffenlage gem. § 13 (2) 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 13.12.2023 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Herrenhöfchen“ im Stadtteil Orleshausen beschlossen.

Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Planbereich liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteiles Orleshausen und umfasst die Fläche des ehemaligen, seit längerem nicht mehr genutzten Sportplatzes mit dem Vereinsheim und dem Bürgerhaus im Südosten der Gesamtfläche. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 14.055 m2 das Flurstück 393/1 sowie die Flurstücke 446, 488 und 507.

Das Gebiet ist durch den vormaligen Sportplatz, den Spielplatz, das Vereinsheim der Feuerwehrfreunde Orleshausen und insbesondere das Dorfgemeinschaftshaus mit dem angebauten, vormaligen Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr seit je her gemeinwohlorientiert genutzt. Als Übergangslösung ist seit 2023 die Kindertagesstätte Sternenzauber im Dorfgemeinschaftshaus untergebracht. 
Um diese Interimslösung aufzuheben und Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses zur Nutzung durch die Ortsvereine und die Öffentlichkeit wieder bereit zu stellen sowie insbesondere, um dem Fehlbedarfes an Kita-Plätzen in Büdingen insgesamt entgegenzuwirken, ist die Neuerrichtung einer Kindertagestätte mit 4 bis 5 Gruppen im Bereich des ungenutzten Sportplatztes beabsichtigt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dafür die planungsrechtliche Grundlage (in Ergänzung der vorhandenen baulichen Anlagen und Nutzungen) geschaffen werden.

Mit der bisherigen Nutzungssituation sowie insbesondere den vorhandenen „Gemeinbedarfseinrichtungen“,  den umfassend vorhandenen Anlagen und Medien der Ver- und Entsorgung sowie der Umgebungsbebauung und -nutzung, ist das Plangebiet als Teil der Siedlungsbereiches von Orleshausen und damit dem Innenbereich im Sinne des § 13a BauGB zugehörig zu beurteilen.
Da die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Gemäß § 13a (2) und § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.
Um die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinreichend zu berücksichtigen erfolgt die Erstellung eines Umweltfachbeitrages, der den Planunterlagen beigefügt ist.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Herrenhöfchen“ (07/ 2025) und die Begründung sowie der Umweltfachbeitrag mit Bestandskarte sind während der Veröffentlichungsfrist von

Montag, 15.09. bis zum Freitag, 17.10.2025 (einschl.)

im Internet auf der Homepage der Stadt Büdingen unter dem Link

www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen

sowie unter

www.bauleitplanung.hessen.de

einsehbar. Unter diesem Link ist auch diese Bekanntmachung einsehbar.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch unter www.seifert-plan.com eingesehen und heruntergeladen werden

Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 (2) BauGB erfolgt während des Veröffentlichungszeitraumes eine öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Büdingen, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Allee 16 in 63654 Büdingen, die während der üblichen Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Während des Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen per E-Mail an Kathrin.Bieling-Schramm@stadt-buedingen.de oder matthias.rueck@seifert-plan.com verschickt oder auf postalischem Weg an die o.g. Adresse der Stadt Büdingen gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 (2) Satz 2 i.V.m. § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, in 35440 Linden übertragen.

Büdingen, 09.09.2025

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Übersicht:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)

Opentopo Kindergarten Orleshausen
Opentopo Kindergarten Orleshausen

Lageplan Kindergarten Orleshausen
Lageplan Kindergarten Orleshausen

Randspalte