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29.08.2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz Darmstadt  
Ausweisung des Naturschutzgebietes
„Steinbachtal zwischen Wolferborn und Bindsachsen“

Auf Grund des § 22 Abs. 2 und des § 23 des Gesetzes über Naturschutz und Land-schaftspflege (Bundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), in Verbindung mit §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 6 Nr. 2, 44 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) vom 25. Mai 2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2024 (GVBl. 2024 Nr. 57, beabsichtige ich die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Steinbachtal zwischen Wolferborn und Bindsachsen“.

Das Naturschutzgebiet umfasst Flächen der Flure 1, 4 und 5 in der Gemarkung Wolferborn der Stadt Büdingen sowie der Flure 7, 8 und 9 in der Gemarkung Bindsachsen der Gemeinde Kefenrod im Wetteraukreis.

Bei den Flächen handelt es sich um ein strukturreiches, durch unterschiedliche Grünlandausprägungen, feld- und bachbegleitende Gehölze geprägtes Tal im Unteren Vogelsberg

Der Verordnungstextentwurf ist zusammen mit den Abgrenzungskarten vom 1. September 2025 bis zum 31. Oktober 2025 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik - Veröffentlichungen und Digitales – Öffentliche Bekanntmachungen – Naturschutzrecht einzusehen.

Bedenken oder Anregungen zum Verordnungsentwurf können bis einschließlich 15. November 2025 schriftlich beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt oder zur Niederschrift nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06151/12-6804 oder per E-Mail:

Naturschutz-Schutzgebiete@rpda.hessen.de

vorgebracht werden. Bedenken oder Anregungen sollten eine Begründung enthalten. Sofern sich die Bedenken auf eine konkrete Fläche beziehen, ist es hilfreich eine Karte beizufügen, aus der die Lage der Fläche ersichtlich ist.

Die Unterlagen zum Verfahren finden Sie im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen.

Darmstadt, 26. August 2025                           

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz
Az.
0029-V 53.2-88.n.58-00063

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