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15.08.2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Wolf
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Löschzug Nord 2“
hier: Genehmigung, Wirksamkeit

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 16.05.2025 gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch (BauGB) festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Löschzug Nord 2“ im Stadtteil Wolf wurde mit Schreiben vom 05.06. und vom 24.07.2025 dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30.07.2025 (Geschäftszeichen: 0029-III 31.2-61 d. 02.14-00148#2025-00002) wurde gem. § 6 BauGB die Genehmigung erteilt.

Die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 6 (5) BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Büdingen „Löschzug Nord 2“ im Stadtteil Wolf rechtswirksam.

Jedermann kann die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und dem Umweltbericht sowie die Zusammenfassende Erklärung (§ 6a (1) BauGB) nach § 6 (5) BauGB in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die wirksame Flächennutzungsplan-Änderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann gemäß § 6a (2) BauGB ergänzend auch im Internet unter www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen und www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen und abgerufen werden.

Hinweise gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Büdingen geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Büdingen, den 14.08.2025

Der Magistrat der Stadt Büdingen

gez. Euler
Erste Stadträtin

Übersicht:

Lage und Abgrenzung des Plangebietes
(ohne Maßstab)

Übersichtskarte Lage Löschzug Nord 2
Übersichtskarte Lage Löschzug Nord 2

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