Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Düdelsheim
Bebauungsplan Nr. 20 „Eichmorgen“
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat am 04.07.2025 über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegten Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan „Eichmorgen“ gemäß § 1 (7) BauGB abgewogen und beschlossen.
Der Bebauungsplan bleibt im Ergebnis dessen hinsichtlich seiner Festsetzungsinhalte formell und materiell unverändert.
Alsdann wurde der Bebauungsplan Nr. 20 „Eichmorgen“ im Stadtteil Düdelsheim gemäß § 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften („Gestaltungssatzung“) gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 der Hess. Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht dazu.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Büdingen (2013) gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr.20 „Eichmorgen“ im Stadtteil Düdelsheim in Kraft.
Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 4,1 ha am nordöstlichen Rand von Düdelsheim.
Einschließlich des miteinbezogenen Teilabschnittes der Straße „Am Kraftenborn“ umfasst der räumliche Geltungsbereich das Flurstück 35 (teilweise) in der Flur 5, die Flurstücke 79/6 und 223/2 in der Flur 9 sowie die Flurstücke 60 und 54, 59 (jeweils teilweise) in der Flur 20 der Gemarkung Düdelsheim.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 20 „Eichmorgen“ ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Der rechtskräftige Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann gemäß § 10a (2) BauGB ergänzend auch im Internet unter www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen/Bebauungspläne und www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen und abgerufen werden.
Hinweise nach § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Hinweise gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Gemäß § 215 (2) BauGB i. d. Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I, 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 (1) Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Satzung schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Büdingen geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen
Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.
Nach § 10 (3) Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Büdingen, 29.07.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Übersicht:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
(ohne Maßstab)