Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wappen für den Stadtteil Calbach
Amtsblatt vom 18.07.2025 Nr. 32 Ziff. 125
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 04. Juli 2025 beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nimmt nach § 14 HGO als Wappen des Stadtteils Calbach das vorliegende Wappen an. Die Blasonierung lautet: „In Gold ein schräglinker blauer Wellenbalken belegt mit einem aufwärts gegen den Strom schwimmenden goldenen Flusskrebs, begleitet oben und unten von einem silbernen Eiskristall, rechts oben ein nach links gewendeter blauer Löwe, links unten aufsteigende blaue Basaltsäulen.“
Das Wappen wird durch den Stadtteil Calbach ergänzend zum Stadtwappen geführt. Das Wappenbild und die Blasonierung werden hiermit als amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz) amtlich bekannt gemacht.
Das Wappen ist durch § 12 BGB (Namensrecht) und §§ 12/14 HGO (Name/Wappen) namensrechtlich geschützt.
Thomas Appel
Stadtverordnetenvorsteher