Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Vonhausen
Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Zur Reffenstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Parallele Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB für den Bereich der Satzung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 08.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Zur Reffenstraße“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurde die parallele Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Satzung beschlossen. Obwohl die betroffene Fläche insgesamt unter 900 qm groß ist und damit die Darstellungsuntergrenze von 0,5 ha deutlich unterschreitet, wird der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zur Klarstellung parallel geändert. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist es, die beabsichtigte Errichtung eines von der Reffenstraße erschlossenen Wohnhauses auf dem Flurstück 455, Flur 1 in der Gemarkung Vonhausen planungsrechtlich zu ermöglichen. Das einbezogene Flurstück ist ca. 864 qm groß und befindet sich am nördlichen Ende der Straße „Zur Reffenstraße“.
Die Planung soll gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über eine Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche gesichert werden. Danach kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Dies ist bei dem betreffenden Grundstück der Fall, da die angrenzenden Flächen im Westen, Osten und Süden bereits durch Gebäude geprägt sind und der Bereich erschlossen ist.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden.
Im vereinfachten Verfahren kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung) sind in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch die Zuordnung und Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Entwurf der Satzung wird mit der Erläuterung und den Anlagen sowie den Unterlagen zur parallelen Flächennutzungsplanänderung im Internet veröffentlicht und es wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 15.08.2025. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch nach vorheriger Terminvereinbarung während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203, eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) und direkt auf der Homepage der Stadt Büdingen eingesehen und heruntergeladen werden. Die im Internet einzusehenden Unterlagen können nach Aufforderung in Papierform zugesandt werden.
Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt, per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.
Die Abgrenzung der Satzung ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Büdingen, den 16.06.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Abb.: Geltungsbereich Satzung zur Einbeziehung der Außenbereichsfläche „Zur Reffenstraße“
genordet, ohne Maßstab