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11.07.2025

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 11.07.2025 Nr. 31 Ziff. 121

Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach
Verfahrensnummer: VF 2557
Gz.: 2-BD-05-25-57-01-B-0009#001

Schlussfeststellung
Das Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft wird das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Ronneburg-Fallbach sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft.

Begründung
I. Das Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:
Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere
- der Agrarstrukturverbesserung,
- der naturnahen Entwicklung von Gewässern sowie
- die Auflösung der entlang des Gewässers entstandenen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Wasserwirtschaft
zu ermöglichen.
II. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können. Die zuständigen Stellen haben die Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.
III. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und die Kasse wurde aufgelöst.

Bekanntmachung
Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Ronneburg und in den angrenzenden Städten Büdingen und Langenselbold und den Gemeinden Gründau, Hammersbach und Neuberg öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter https://www.hvbg.hessen.de/VF2557 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen

oder beim

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Büdingen, den 24.06.2025

gez. Dekorsy-Maibaum
(stv. Amtsleitung)

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