Rechtsgrundlage
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung können Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebiete ausgewiesen werden. Damit wird die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) „scharf gestellt“.
Ein Wärmeplan alleine führt hingegen noch nicht dazu, dass die 65 Prozent-Vorgabe außerhalb von Neubaugebieten vor Ablauf der Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen vollumfänglich Anwendung findet.