Magistrat
Der Magistrat ist das „ausführende Organ“ der Gemeindeselbstverwaltung, also vergleichbar mit einer „Regierung“. Er ist für die gesamte Stadtverwaltung zuständig, setzt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung um und verwaltet die bereitgestellten Mittel.
In Büdingen besteht der Magistrat aus dem Bürgermeister, der Ersten Stadträtin sowie 10 weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
Der Bürgermeister wird direkt gewählt, leitet den Magistrat, bereitet Beschlüsse vor und vertritt den Magistrat nach außen. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht, jedoch ist die Stimme des Bürgermeisters ausschlaggebend bei Stimmengleichheit.
Die Magistratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn einer Wahlperiode gewählt, ebenso die Erste Stadträtin.
Der Magistrat nimmt an Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüssen teil, darf jedoch nicht abstimmen. Er ist gegenüber den Stadtverordneten zur Information und Auskunft verpflichtet.