Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wir suchen eine/n Erste/n Stadtrat/Stadträtin (m/w/d)
Amtsblatt vom 03.12.2021 Nr. 57 Ziff. 258
In der ehemaligen Kreisstadt Büdingen ist die Stelle
eines hauptamtlichen Ersten Stadtrates (m/w/d)
zu besetzen. Amtsantritt ist frühestens am 1. April 2022.
Die rund 23.000 Einwohner verteilen sich auf 16 Stadtteile und eine Fläche von 122 km². Die gut erhaltene mittelalterliche Festungsstadt liegt mitten in einem ausgedehnten Waldgebiet und verfügt über eine vielfältige Schullandschaft und eine gute Infrastruktur mit einem örtlichen Krankenhaus.
Zum jetzigen Aufgabenbereich des Stelleninhabers gehören das Hauptamt, das Amt für Jugend, Kultur und Soziales inklusive der städtischen Kindergärten. Eine jederzeitige Änderung der Dezernatsverteilung bleibt nach § 70 HGO vorbehalten. Erwartet wird als Mindestanforderung die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst, sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung oder einem öffentlichen Unternehmen in Führungsfunktion. Gesucht wird eine engagierte, entscheidungsfreudige, kommunikative und zielorientierte Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Stadt in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen haupt- und ehrenamtlich besetzten städtischen Gremien und der Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Der Bewerber (m/w/d) sollte sich durch Motivationsfähigkeit auszeichnen und einen ausgeprägten Bezug in und zur Kommunalpolitik haben. Fremdsprachenkenntnisse sind für die gelebten Städtepartnerschaften erwünscht.
Das Wahlverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der HGO. Die Stelle wird nach B 2 (BBO) besoldet. Es wird erwartet, dass der Bewerber (m/w/d) im Fall der Wahl seinen Wohnsitz in Büdingen oder Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind bis zum 21. Januar 2022 eingehend an den
Vorsitzenden des Wahlvorbereitungsausschusses
Herrn Ulrich Majunke
- persönlich -
Rathaus
Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen
zu richten.