Amtliche Bekanntmachung
- Flurbereinigungsbehörde -
Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters
Amtsblatt vom 16.10.2026 Nr. 50 Ziff. 445
Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters
Verfahrensnummer: VF 2628
Gz.: 0597-2-05-26-28-01-00007#2025-00002
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Anhörung
Im Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Selters, Wetteraukreis, findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung am
Donnerstag, den 05.11.2026 um 10:00 Uhr im Gemeinschaftshaus Selters, Millionenweg 8, 63683 Ortenberg-Selters
statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.
Die Ladung ergeht mit folgendem Hinweis:
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke liegen
Dienstag, den 03.11.2026 und Mittwoch, den 04.11.2026 jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
im Gemeinschaftshaus Selters, Millionenweg 8, 63683 Ortenberg-Selters
zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können im Anhörungstermin am 05.11.2026 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen zu erheben.
Beteiligte, die an den genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtvordrucke sind unter https://www.hvbg.hessen.de/vf2628 und bei der Flurbereinigungsbehörde kostenlos erhältlich.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
In dem Anhörungstermin am 05.11.2026 werden auch Ausführungen über die weitere Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke gemacht.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gern an den zuständigen Sachbearbeiter Herr Richter wenden:
Tel.: +49 (0611) 535-7270; E-Mail: Guenther-Johannes.Richter@hvbg.hessen.de
Bekanntmachung
Die Ladung zum Anhörungstermin am 05.11.2026 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Ortenberg und in den angrenzenden Städten und Gemeinden Büdingen, Gedern, Nidda, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod und Ranstadt öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/vf2628 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 24.09.2026
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –
Im Auftrag
gez. Kaiser
(Verfahrensleiterin)