Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagment
-Flurbereinigungsbehörde-
Amtsblatt vom 04.09.2026 Nr. 44 Ziff. 409
Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Wippenbach
Verfahrensnummer: F 944
Gz: 2-BD-05-09-44-01-B-0006#003
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung
1. Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Wippenbach wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans und zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung und § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum FlurbG (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426), in der derzeit geltenden Fassung, der Termin (Anhörungstermin) anberaumt auf:
Donnerstag, den 22.10.2026 um 10:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Bergheim
Am Borngarten 8, 63683 Ortenberg
Zu diesem Termin werden geladen:
- alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren,
- alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere:
- die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken.
- die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.
Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Betreuer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Der Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt sich nicht innerhalb der Widerspruchsfrist über den Verhandlungsgegenstand, so wird davon ausgegangen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist.
Hinweis
Beteiligte, die Einwendungen vorbringen möchten, werden auf folgende Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen:
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin am 22.10.2026 vorgebracht werden oder innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, - Flurbereinigungsbehörde -, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
2. Auskunftstermine
Der Flurbereinigungsplan von Ortenberg-Wippenbach liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten wie folgt aus:
Am Montag, den 19.10.2026 bis Mittwoch, den 21.10.2026 von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wippenbach, Im Unterdorf 10, 63683 Ortenberg.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde während den vorgenannten Zeiten anwesend.
Bekanntmachung
Die Ladung zum Anhörungstermin am 22.10.2026 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Ortenberg und in den angrenzenden Städten Nidda, Gedern und Büdingen sowie in den Gemeinden Hirzenhain, Kefenrod, Glauburg und Ranstadt öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung im Internet über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/f944 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 26.08.2026
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –
gez. Höhn
Verfahrensleitung