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04.09.2026

Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 04.09.2026 Nr. 44 Ziff. 413

Gz.: 2-BD-05-25-32-01-B-0004#005
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide
Verfahrensnummer: VF 2532

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Anhörung
Im Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide, Wetteraukreis, findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung am
Freitag, den 25.09.2026 um 10:00 Uhr
im Gemeinschaftshaus Waldsiedlung, Philipp-Reis-Straße 7, 63674 Altenstadt
statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.

Die Ladung ergeht mit folgendem Hinweis:
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke liegen
von Montag, den 21.09.2026 bis Mittwoch, den 23.09.2026
jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
im Gemeinschaftshaus Waldsiedlung, Philipp-Reis-Straße 7, 63674 Altenstadt
zur Einsicht für die Beteiligten aus.

Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können im Anhörungstermin am 25.09.2026 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung mündlich oder schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen zu erheben.

Beteiligte, die an den genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtvordrucke sind unter www.hvbg.hessen.de/VF2532 und bei der Flurbereinigungsbehörde kostenlos erhältlich.

Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.

In dem Anhörungstermin am 25.09.2026 werden auch Ausführungen über die weitere Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke gemacht.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Schröder (+49 (0611) 535-7115; melanie.schroeder@hvbg.hessen.de) wenden.

Bekanntmachung
Die Ladung zum Anhörungstermin am 25.09.2026 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Altenstadt in den angrenzenden Städten Büdingen, Nidderau, Florstadt, Niddatal und Gemeinden Glauburg und Limeshain öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus ist die Ladung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2532 abrufbar.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Büdingen, den 25.08.2026

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag
gez. Höhn
Verfahrensleiter

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