Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Aulendiebach
Bebauungsplan „Hinter den Zäunen“, 1. Änderung
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Offenlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 21.11.2025 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter den Zäunen“, 1. Änderung, im Stadtteil Aulendiebach beschlossen.
Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planbereich liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Aulendiebach.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (1. Änderung) umfasst, mit einer Gesamtfläche von knapp 2.700 m2 das Flurstück 365/43 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 365/42 (Grundstückszuwegung am Ostrand) und 423/3, 423/4 (öffentliche Erschließungsstraße „Am Grenzberg“).
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die baurechtliche Grundlage geschaffen werden, für eine (nach vollständiger oder teilweiser Niederlegung der bislang vorhandenen Halle) sinnvolle Nachnutzung der Grundstücksfläche durch Neuerrichtung von 2 – 3 Wohngebäuden.
Im Rahmen dessen ist zugleich eine Zuwegung zu der nördlich angrenzenden, „hinterliegenden“ Grundstückfläche (Flst. 365/42) am Ostrand der Fläche und damit eine öffentlich-rechtliche Erschließung der vorhandenen Grundstücksfläche zu gewährleisten.
Mit der bisherigen Bebauung und Nutzungsausübung, dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Hinter den Zäunen“ (1998), den umfassend vorhandenen Anlagen und Medien der Ver- und Entsorgung sowie der Umgebungsbebauung und -nutzung, ist das Plangebiet zweifelsfrei als Teil der Siedlungsbereiches von Aulendiebach und damit dem Innenbereich im Sinne des § 13a BauGB zugehörig zu beurteilen.
Da die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Gemäß § 13a (2) und § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.
Um die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinreichend zu berücksichtigen erfolgt die Erstellung eines Umweltfachbeitrages, der den Planunterlagen beigefügt ist.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hinter den Zäunen“, 1. Änderung, und die Begründung sowie der Umweltfachbeitrag sind während der Veröffentlichungsfrist von
Montag, dem 02.11.2026 bis einschl. Freitag, dem 04.12.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Büdingen unter dem Link www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen sowie unter www.bauleitplanung.hessen.de einsehbar. Unter diesem Link ist auch diese Bekanntmachung einsehbar.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch unter www.seifert-plan.com eingesehen und heruntergeladen werden
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Während des Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen per E-Mail an stadtbauamt@stadt-buedingen.de oder matthias.rueck@seifert-plan.com verschickt oder auf postalischem Weg an die o.g. Adresse der Stadt Büdingen gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.
Nach § 3 (2) Satz 2 i.V.m. § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, in 35440 Linden übertragen.
Büdingen, den 22.10.2026
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Abb. Übersichtskarte
Abb. Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung