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23.10.2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Lorbach
Bebauungsplan Nr. 4 „Lorbacher Grund“, 2. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat die Aufstellung gem. §2 Abs. 1 des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr.4 „Im Lorbacher Grund“ 2. Änderung in ihrer Sitzung am 31.10.2025 beschlossen.

Planziel ist insbesondere die Ausweisung der Flächen zwischen der Kaserne und einem ortsansässigen Bauunternehmen an der Orleshäuser Straße als Gewerbegebiet.

Der Räumliche Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit von

Montag, dem 02.11.2026 bis einschl. Freitag, dem 04.12.2026

Die Unterlagen, der Bebauungsplan einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, werden im genannten Zeitraum im Internet unter der Adresse www.stadt-buedingen.de/Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an info@hf-stadtplanung.de oder schriftlich bzw. zur Niederschrift an das Stadtbauamt der Stadtverwaltung Büdingen gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens betraut wurde. Die Belange des Datenschutzes werden gewahrt.


Büdingen, den 21.10.2026

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris

Bürgermeister


Abb: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (genordet, ohne Maßstab)

Geltungsbereich Lorbacher Grund 2Ä
Geltungsbereich


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