Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Büdingen
Bebauungsplan Nr. 7 „Eichelberg“ 6. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 16.06.2023 den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eichelberg“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans soll planungsrechtlich an Stelle des aufgegebenen Hotels „Sonnenberg“ den Neubau einer Eigentumswohnungsanlage ermöglichen Die Planung mit einer Fläche von ca. 3.000 qm umfasst den Änderungsbereich der 4. Planänderung von 2017 und ersetzt diese Änderung.
Da mit der Aufgabe der bisherigen Nutzung der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung dient, ist das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB anwendbar. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung im Internet veröffentlicht und es wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch während der allgemeinen Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203, eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
In dem o.g. Zeitraum können die Planungsunterlagen auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) und direkt auf der Homepage der Stadt Büdingen eingesehen und heruntergeladen werden. Die im Internet einzusehenden Unterlagen können nach Aufforderung in Papierform zugesandt werden.
Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt, per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Büdingen, den 03.06.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister
Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Eichelberg“, 6. Änderung
genordet, ohne Maßstab