Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Durchführung der Gewässerbegehung 2025 an Gewässern III. Ordnung im Wetteraukreis
Hier: Krebsbach und Salzbach
Gemäß § 63 Hess. Wassergesetz (HWG) sind die Oberflächengewässer im Rahmen der Wasseraufsicht durch die untere Wasserbehörde zu überwachen. Hierzu wird gemäß § 69 HWG eine Schaukommission gebildet, welche die zuständige Wasserbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützt.
Im Rahmen der Gewässerschau werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.
Die Gewässerschau für die Gewässer Krebsbach, Salzbach findet am 24.03.2025 in den Gemarkungen Calbach, Eckartshausen, Büdingen wie folgt statt:
24.03.2025 09:00 Uhr, Treffpunkt Sportplatz Calbach, Mündung in den Seemenbach
Die Stadt Büdingen weist darauf hin, dass es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau notwendig sein kann, Privatgrundstücke zu betreten. Die Berechtigung hierfür leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz ab. Die Stadt bittet hierfür um Verständnis.
Um eine gute Zugangsmöglichkeit an das Gewässer zu gewährleiten, wird die Begehung hiermit bekanntgegeben.
Der Magistrat der Stadt Büdingen
gez. Benjamin Harris
Bürgermeister