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15.11.2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG

Name des Zahlungspflichtigen: Martin Ellenberger
letzte bekannte Anschrift: Weinberggasse 26, 35321 Laubach
Kassenzeichen: 118564

RM24-03506/28.10.2024

Die Stadt Büdingen stellt mit dieser Bekanntmachung das Schriftstück vom 28.10.2024 (RM24-03506/28.10.2024) an Herrn Martin Ellenberger, letzte bekannte, gemeldete Anschrift in Deutschland: Weinberggasse 26, 35321 Laubach, öffentlich zu. Das Schriftstück kann von dem Zahlungspflichtigen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der o. a. Behörde, Zimmer 109 während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 eingesehen werden.

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des o. a. Zahlungspflichtigen ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post sowie Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind erfolglos verlaufen. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Das vorgezeichnete Schriftstück wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Gez.
Benjamin Harris
Bürgermeister

Name des Zahlungspflichtigen:
Martin Ellenberger

•   letzte bekannte Anschrift:
Weinberggasse 26
35321 Laubach

 

Kassenzeichen: 118564

RM24-03506/28.10.2024

 

Die Stadt Büdingen stellt mit dieser Bekanntmachung das Schriftstück vom 28.10.2024 (RM24-03506/28.10.2024) an Herrn Martin Ellenberger, letzte bekannte, gemeldete Anschrift in Deutschland: Weinberggasse 26, 35321 Laubach, öffentlich zu.

Das Schriftstück kann von dem Zahlungspflichtigen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der o. a. Behörde, Zimmer 109 während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 bis 18:00 eingesehen werden.

 

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des o. a. Zahlungspflichtigen ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post sowie Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind erfolglos verlaufen. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

 

Das vorgezeichnete Schriftstück wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Gez.

Benjamin Harris

Bürgermeister

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