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23.08.2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Wappen für den Stadtteil Michelau

Amtsblatt vom 23.08.2024 Nr. 36 Ziff. 154

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 05. August 2024 beschlossen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nimmt nach § 14 HGO als Wappen des Stadtteils Michelau das vorliegende Wappen an. Die Blasonierung lautet: „In Gold über einem Schildfuß aus blauen Basaltsäulen auf grünem Feld mit drei grünen Laubbäumen im Schildhaupt ein goldener Baumstumpf mit seitlich eingeschlagenen Fälläxten mit silberner Klinge und goldenem Griff“.

Wappen_Michelau


Das Wappen wird durch den Stadtteil Michelau ergänzend zum Stadtwappen geführt. Das Wappen ist durch § 12 BGB (Namensrecht) und §§ 12/14 HGO (Name/Wappen) namensrechtlich geschützt.

Das Wappenbild und die Blasonierung werden hiermit als amtliches Werk (§ 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz) amtlich bekannt gemacht.

Thomas Appel
Stadtverordnetenvorsteher

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