Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen
Änderung des Flächennutzungsplans „Behelfsparkplatz Freibad“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans „Behelfsparkplatz Freibad“ beschlossen. Allgemeines Planziel ist die Schaffung von ausreichendem Parkraum für die Gäste des Freibades in der sommerlichen Hochsaison sowie für die Besucher von Großveranstaltungen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 58/1 teilweise, 124/1, 125/1 und 138/1 (Straße „In den Jägerwiesen“) in der Flur 5, Gemarkung Büdingen (siehe folgende Abbildung).
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Flächennutzungsplans im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung
vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024
auf der Internetseite der Stadt Büdingen unter der Rubrik Wirtschaft & Stadtplanung / Stadtentwicklung & Bauen / Laufende Bauleitplanverfahren veröffentlicht werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
- dass die Planunterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Büdingen, Stadtbauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Zimmer 203 während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Büdingen, den 20.06.2024
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister