Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Düdelsheim
Bebauungsplan Nr. 20 „Eichmorgen“
hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung/ Entwurfsoffenlage gem. § 3 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 10.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichmorgen“ am nordöstlichen Rand des Stadtteiles Düdelsheim beschlossen.
Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 4 ha am nordöstlichen Rand von Düdelsheim und ist durch die Hauptstraße/ die Straße „Am Kraftenborn“ verkehrlich gut angebunden.
Einschließlich des miteinbezogenen Teilabschnittes der Straße „Am Kraftenborn“ umfasst der räumliche Geltungsbereich das Flurstück 35 (teilweise) in der Flur 5, die Flurstücke 79/6 und 223/2 in der Flur 9 sowie die Flurstücke 54, 59 und 60 (jeweils teilweise) in der Flur 20 der Gemarkung Düdelsheim.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erschließung und Bereitstellung von Wohnbauflächen am Rande des Stadtteiles Düdelsheim, um der Nachfrage nach nutzbaren Grundstücken zum Eigenheim- und Wohnungsbau in Büdingen, sowie insbesondere auch im Stadtteil Düdelsheim Rechnung zu tragen
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgte im Juli/ August 2020.
Nach Abwägung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen (Sitzung am 05.03.2021) sowie im Ergebnis der Abarbeitung verschiedener fachrechtlicher Belange sind zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (05/ 2021 bzw. nunmehr Februar/ Juni 2024) gegenüber der Vorentwurfsfassung im Wesentlichen folgende planinhaltliche Änderungen vorgenommen worden:
- Herausnahme des Streuobstbestandes (Flurstücke 80 - 95) sowie der Wegeparzellen 217 und 34/1 (teilweise, „Am Kraftenborn“) aus dem räumlichen Geltungsbereich.
- Festsetzung einer Gemeinbedarfsflächen, Zweckbestimmung Feuerwehr/ Feuerwehrgerätehaus am Südrand.
- Festsetzung zweier Grundstücksflächen am Südostrand als eingeschränkte Gewerbegebietsflächen (nur nicht wesentlich störende Betriebe zulässig) und Festsetzung einer Lärmkontingentierung (vgl. Pkt. 6.4).
- Geringfügige lagemäßige Verschiebung des festgesetzten Kinderspielplatzes Richtung Norden.
- Ergänzende Festsetzung einer Fußwegeverbindung im zentralen Plangebiet (zugleich Kanaltrasse).
- Verbreiterung des Landwirtschaftsweges in Verlängerung der Hauptsammelstraße (Flst. 54) auf 6,5 m.
- Ergänzende Festsetzung zur notwendigen naturschutzrechtlichen Kompensation (im Rahmen der Ökokontoführung der Stadt Büdingen).
- Darlegung der notwendigen, vorlaufenden CEF-Maßnahme für die Feldlerche.
- Modifizierung und Ergänzung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachgestaltung und -eindeckung, zur Zulässigkeit von Einfriedungen und Stützmauern sowie Anzahl von Stellplätzen je Grundstück.
- Ergänzende Festsetzung zur Zulässigkeit eines zentralen Heizwerkes sowie zum Anschluss- und Benutzerzwang Nahwärmesystem (s.u.).
Nach intensiver Prüfung der technischen, flächenmäßigen und wirtschaftlichen Machbarkeit hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2023 beschlossen „… die Planung und Umsetzung einer Nahwärmeversorgung der Baugebiete Eichmorgen in Düdelsheim sowie Vorm Weides in Eckartshausen einzustellen und nicht weiter zu verfolgen.“ Dementsprechend wird nunmehr (zum Planungsstand 02 und 06/ 2024) die Festsetzung zur Zulässigkeit eines zentralen Heizwerkes im Bereich der Gemeinbedarfsfläche ebenso die integrierte Satzung zum Anschluss- und Benutzerzwang aus dem Festsetzungskatalog des Bebauungsplanes wieder gestrichen.
Zugleich wird ein ausdrücklicher Hinweis zur Beachtlichkeit der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der (zu erstellenden) kommunale Wärmeplanung im Bebauungsplan ergänzt.
Nach Anarbeitung der erschließungstechnischen Entwurfsplanung (Kanal, Wasser, Straße) erfolgte die Konzipierung und nunmehr die ergänzende Festsetzung einer Rückhalte- und Abflussmulde für Niederschlagswasser in nordöstliche Richtung parallel der Erschließungsstraße „Am Kraftenborn“.
In Ergänzung der jeweiligen Beschlussfassung vom 05.03.2021 und vom 16.06.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2024 dementsprechend die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beschlossen.
Zugleich wurde beschlossen auf der Grundlage der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (zum Stand 02/ 2024) die formale Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie zeitgleich die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Nach Überarbeitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zum 04.06.2024 kann und soll das Bauleitplanverfahren nunmehr fortgeführt werden.
Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahren (2020) sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
- BVNH Wetteraukreis (Naturschutzverbände):
Dachausrichtung zur PV-Nutzung, Stein- und Schottergärten ausschließen, Bereitstellen von Nisthilfen, heimische Laubgehölze
- Öffentlichkeit:
Faunistisches Artvorkommen in westlich angrenzenden Grundstücksflächen, Hinweise zu Gewässerströmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes
- Wetteraukreis, Der Kreisausschuss:
Festlegung von Kompensationsmaßnahmen, Hinweise zu textlichen Festsetzungen nach § 9(1)20 BauGB, Niederschlagswasser nicht ausreichend dargestellt, aus landwirtschaftlicher Sicht werden keine Bedenken vorgetragen,wenn einige Maßgaben beachtet werden (u.a. keine weiteren Ausgleichsmaßnahme auf Ackerflächen)
- Öffentlichkeit:
Hauptzuwegung zu landwirtschaftlichen Flächen, gutes Ackerland
- Regierungspräsidium Darmstadt:
Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet berührt, FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, Hinweise aus landwirtschaftlicher Sicht, Lage im Heilquellenschutzgebiet, Belange des vorsorgenden Bodenschutzes in der Begründung ansprechen, ergänzende Prüfung ob die Orientierungswerte der DIN 18005 auch durch die tatsächliche Nutzung im Bereich der südlich angrenzenden Gewerbeflächen eingehalten werden, ergänzende Prüfung ob die Orientierungswerte der DIN 18005 unter Berücksichtigung des Verkehrslärms auf der B 521 eingehalten oder überschritten werden (ggf. Verschlag von Schallschutzmaßnahmen)
- Öffentlichkeit:
Hinweise zur Nutzung im Bereich der südwestlich angrenzenden Streuobstfläche
- Öffentlichkeit:
Belastung durch Straßenlärm/ Lärmminderung, Verinselung des südwestlichen Streuobstbestand
- Rechtsanwälte:
Ausführungen zum Umweltbericht (verschiedenen Schutzgüter), zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, zu Aspekten des Lärmimmissionsschutzes u.a.m.
An umweltrelevanten Informationen liegen darüber hinaus vor:
- Umweltbericht mit Bestandskarte und Kompensationsermittlung
- Unterlagen zur Ökokontoführung der Stadt Büdingen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PlanÖ, Biebertal), 04.06.2024
- Schallimmissionsberechnung(en) (Schalltechnisches Büro Pfeifer, Ehringshausen),
(vom 25.05.2020, 25.11.2020, 05.05.2021 und Stellungnahme vom 12.07.2022)
- Verkehrsuntersuchung (IMB- Plan, Hanau), Februar 2021
Zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplanes (06/ 2024) mit Begründung und dem Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB sowie die o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen und Unterlagen in der Zeit von
vom 24.06. bis zum 31.07.2024 (einschl.)
im Internet unter dem Link
www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen/laufende bauleitplanverfahren
und
einsehbar. Unter diesem Link ist auch diese Bekanntmachung einsehbar.
Darüber hinaus können zum einen die Unterlagen ebenfalls unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden, zum anderen erfolgt als zusätzliches Informationsangebot gem. 3 (2) BauGB eine öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen im Veröffentlichungszeitraum in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Allee 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitpläne und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Während des Veröffentlichungszeitraums können Stellungnahmen per Email unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden
Nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können sofern die Gemeinde/ die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, in 35440 Linden übertragen.
Büdingen, 13.06.2024
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
(Bürgermeister)
Übersicht:
Lage und Abgrenzung
des Plangebietes
(ohne Maßstab)